Die Satzung des Fanclubs
FC Bayern München Fanclub
CHATTEN POWER

SATZUNG


§ 1
Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen FC Bayern München Fanclub CHATTEN POWER.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Niedenstein (Hessen).

§ 2
Vereinszweck

  1. Der Verein versteht sich als “ Botschafter” des FC Bayern München.
    Er will durch seine Aktionen das Erscheinungsbild des FC Bayern München positiv mitprägen und diesen gemäß seinem Grundsatz fair unterstützen.
  2. Der Fanclub will zum regionalen Vereinsleben beitragen und auch Jugendlichen eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung bieten.
  3. Der Fanclub verfolgt keine kommerziellen Absichten.
  4. Der Verein strebt an, als offizieller Fanclub des FC Bayern München geführt zu werden, so lange seine Mitgliederzahl mindestens 25 Personen beträgt.

§ 3
Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann grundsätzlich jede Person ab ihrer Geburt werden. Eine Mitgliedschaft von Personen unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters möglich.
  2. Über den schriftlich einzureichenden Mitgliedsantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Es werden nur Neuinteressenten als Mitglieder in den Fanclub aufgenommen, die einen vollständigen Mitgliedsantrag (inkl. Einzugsermächtigung) vorlegen.

§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  2. Die Mitgliedschaft kann mit einer schriftlichen Austrittserklärung jederzeit beendet werden.
    Eine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
  3. Ein Mitglied kann von dem Vorstand aus dem Fanclub ausgeschlossen werden:
  • wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
  • wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Fanclubs,
  • wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages.

§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Jahresbeitrag und Spenden

  • Der Jahresbeitrag wurde vom Vorstand wie folgt festgelegt:
  • Erwachsene (ab 18 Jahren):              10,00 €
  • Jugendliche (ab 14 Jahren):              05,00 €
  • Kinder (bis 13 Jahren):                      beitragsfrei
  • Der Verein kann Spenden entgegennehmen, welche ausschließlich und unmittelbar für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu verwenden sind.

 

 

§ 7
Mitgliederversammlung

  • Es findet mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) statt.
  • Die Mitgliederversammlung ist spätestens sieben Tage vor dem Termin durch schriftliche Einladung der Mitglieder einzuberufen.
  • Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
  • Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des 1. Vorsitzenden
  • Entgegennahme des Kassenberichtes durch den Kassierer
  • Entgegennahme des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer
  • Einbringen von Anträgen und Wünschen

§ 9
Satzungsänderungen
Die Satzung kann durch eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder in der Mitgliederversammlung geändert werden.

§ 10
Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus folgenden Ämtern:
  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzende
  • 2. Vorsitzender
  • Schriftführerin
  • Kassier
  • Bis zu drei Beisitzern

 

  • Der Vorstand wird von den Mitgliedern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
  • Die Besetzung des Vorstandes kann durch einen mit 2/3 Mehrheit gefassten Vorstandsbeschluss geändert werden.
  • Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes führen die übrigen Vorstandsmitglieder die Geschäfte weiter. Grundsätzlich werden ausscheidende Vorstandsmitglieder ersetzt. Über die neu aufzunehmenden Personen entscheidet der verbliebene Vorstand.
  • Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Größere Anschaffungen können allerdings nur nach einem mit 2/3 Mehrheit gefassten Vorstandsbeschluss getätigt werden.
  • Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und ohne Vergütung aus.

 

§ 10 Auflösung des Fanclubs

  • Der Fanclub kann durch eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder in der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
  • Nach Auflösung entscheidet der Vorstand über das Fanclubvermögen.

 

 

§ 11
Weiterverkauf von Karten

  • Der Weiterverkauf der vom Fanclub bezogenen Karten ist strengstens untersagt.
  • Für Mitglieder, die gegen §13.1 verstoßen, bedeutet dies  automatisch den Fanclubausschluss.
  • Beim erstmaligen Bezug einer Karte in der Saison hat sich der jeweilige Kartenabnehmer per Unterschrift mit den aktuellen Kartenvergabebedingungen des FC Bayern München einverstanden zu erklären.

 

Niedenstein, den 20.08.2011 (1. Änderung der Satzung)

Der Vorstand                     

 





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